Hiermit bitte um Erst Beratung um besser mich orientieren zu können.
Ausgangszituation:
Ich lebe getrennt seit ca. 1 Jahr, erziehe allein ein 1,5 Jähriges Sohn und kann noch nicht so gut Deutsch sprechen. Scheidungsverfahren ist im Gang. Unterhaltsregelung ist noch nicht entschieden.
Ziele:
1. Deutsche Sprache so zügig wie möglich ordentlich zu lernen.
2. Berufsweiterbildung aufnehmen und zügig wie möglich durchziehen.
3. Meine Leben danach Finanziel Stabil durch eigene Arbeit wieder bringen.
Fragen:
1. Welche Finanziele Unterstuzung vom Stadt bzw. Amt kann ich in Anspruch nehmen, besondere die Kosten für Deutsche Sprache und Weiterbildung ? Welche Ämter sollte ich ansprechen ?
2. Welche Anträge sind zu stellen und wo bekomme ich die ?
3. Was ist dabei zu berücksichtigen damit diesen Stadtlische Zuwendungen nicht mit dem Unterhalt interferieren ?
Vielen dank für weitere Infos.
Mit freundlichen Grüssen.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 7.4.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 07.04.2008 09:06:26 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Frankfurter Str. 65, 34121 Kassel, Tel: 056176620433, Fax: 056176620444
Familienrecht, Sozialrecht, Sozialversicherung, Tierrecht
Bewertungen: 10
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unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
Bei bestimmten Voraussetzungen werden Sprachkurse in deutscher Sprache vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF übernommen. Ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, kann ich nicht beurteilen. Nähere Auskunft erhalten Sie bei der Arbeitsförderung oder bei der Ausländerbehörde. Sie können sich ebenfalls direkt bei einer Sprachschule erkundigen, welche Integrationskurse des BAMF anbietet.
Sie haben Anspruch auf Unterhalt für Sie, Ihren Sohn und Kindergeld. Wenn diese Beträge voraussichtlich für den Lebensunterhalt nicht reichen, d.h. unterhalb von etwa 1000-1100 Euro liegen werden, ist Ihr erster Ansprechpartner die Arbeitsförderung, ARGE, für einen Antrag auf Hartz IV.
Gleichzeitig sollte dieses Amt mit Ihnen Ihre Zukunftsplanung besprechen und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. In diesem Fall übernimmt das Jugendamt in der Regel einen Teil der Kinderbetreuungskosten.
Wenn Sie mit Unterhalt und Kindergeld über diesem Betrag liegen, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde einen Antrag auf Wohngeld stellen.
Ob Ihr Unterhalt an eine staatliche Leistung angerechnet wird, hängt von der Art der Leistung ab und lässt sich nicht generell beantworten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Ich empfehle Ihnen ferner, sich über Beratungsangebote von öffentlichen und privaten Beratungsstellen zu erkundigen und sich beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Bärtschi
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